
Foto © Alexander Stouparenko
Privat Versicherte/ Beihilfeberechtigte
Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang (z.B. wie viele Sitzungen) die Kosten übernommen werden, hängt von den Vereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice ab. Aus diesem Grund empfehlen wir, vor Aufnahme der Psychotherapie die Vertragsbedingungen bei Ihrer Versicherung zu erfragen.
Die notwendigen Antragsformulare können Sie gerne zu unserem ersten Termin mitbringen.
Selbstzahler
Leistungen wie psychologische Beratung und Coaching werden nicht von den Krankenkassen übernommen, da es sich nicht um Heilbehandlungen handelt.
Diese Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Die Kosten können wir gern in einem Gespräch klären.

Foto © Alexander Stouparenko

Foto © Alexander Stouparenko
Gesetzlich Versicherte
Aufgrund einer durch die kassenärztliche Vereinigung limitierten Anzahl der Kassensitze, ist meine Praxis eine Privatpraxis. Es ist jedoch möglich, dass auch gesetzlich Versicherte einen Therapieplatz erhalten, ohne privat für die Kosten aufkommen zu müssen. Dies wird durch das so genannte „Kostenerstattungsverfahren” ermöglicht.
Die „Notfallregelung bei Unterversorgung“ (§13 Abs. 3 SGB V) besagt grundsätzlich, dass bei unzumutbarer Wartezeit Ihre Krankenkasse die Behandlung bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten erstatten muss. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen.
Dadurch ist eine Kostenübernahme der Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Ausnahmefällen möglich.
Ausfallhonorar
Eine Psychotherapeutische Praxis ist eine Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Psychotherapie wird über einen längeren Zeitraum mit festgelegter Behandlungsdauer durchgeführt.
Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Daher sind verbindliche Terminvereinbarungen notwendig.
Termine können unabhängig von der Ursache bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Sitzung abgesagt werden. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar privat berechnet.